So geht’s weiter nach dem Aus für LoF zum 31.10.24
Die gute Nachricht: Bis zum 31. Oktober könnt ihr eurer ATV, Quad oder Side by Side weiterhin als landwirtschaftliche Zugmaschine, kurz LoF, zulassen. Ab dem 1.November fallen die meisten ATVs dann in die EU-Fahrzeugklasse T3b. Hier gilt allerdings eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60km/h. Die entfällt jedoch, wenn das Fahrzeug mit ABS ausgestattet ist. Dann heißt es volle Leistung, voller Speed.
T3b mit ABS wird mit Sicherheit der neue Standard. Aktuell bieten jedoch erst vergleichsweise wenige Hersteller T3b mit ABS an. Kymco gehörte zu den ersten, auch TGB liefert seine „Blade“-Modelle entsprechend aus und CFMOTO hat gerade erst seine gesamte 2024er ATV-Flotte auf T3b mit ABS umgestellt.
Bilder 4R1R.de
Schwieriger ist die Lage bei den Side by Sides. Für Side by Sides gelten künftig vorrangig die Bestimmungen der Fahrzeugklasse T1b. Auch hier gibt es bereits einige Fahrzeuge als EU-Traktor mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h. Aber aktuell hat nur ein Modell auch ABS. Es ist der Polaris General 1000 EPS Deluxe ABS.
Sicher ist, dass die wenigsten Lust haben werden mit einem EU-Traktor mit 60 durch die Gegend zu tuckern. Noch ist allerdings unklar wann die Mehrzahl der Hersteller in der Lage sein werden ihre Fahrzeuge nach T3b und mit ABS anzubieten. Vor allem wer ein Side by Side sucht, sollte vor Ende Oktober zuschlagen. Aber Anlass zur Panik besteht nicht. Der Handel dürfte sich mit LoF- Modellen bevorraten und sie rechtzeitig mit einer LoF- Tageszulassung versehen. Dann greift der Bestandsschutz und die Fahrzeuge können auch nach dem 31. Oktober entsprechend verkauft werden – einmal LoF, immer LoF. Insofern können sich auch alle Besitzer eines LoF-Altfahrzeugs völlig entspannt zurücklehnen. Für sie ändert sich nichts.
Einen ausführlichen Artikel zum Thema findet ihr bei unserem Kooperationspartner „ 4 Räder, 1 Riemen“ unter www.4r1r.de.