So geht’s weiter nach dem Aus für LoF zum 31.10.24
Die gute Nachricht: Bis zum 31. Oktober könnt ihr eurer ATV, Quad oder Side by Side weiterhin als landwirtschaftliche Zugmaschine, kurz LoF, zulassen. Ab dem 1.November fallen die meisten ATVs dann in die EU-Fahrzeugklasse T3b. Hier gilt allerdings eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60km/h. Die entfällt jedoch, wenn das Fahrzeug mit ABS ausgestattet ist. Dann heißt es […]